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Die Logopädie beschäftigt sich mit der Beratung, Diagnostik und Therapie bei Sprech-, Sprach-, Schluck-, Stimm- und Hörstörungen bei Kindern und Erwachsenen. ​Hierbei ist der Erhalt, der Aufbau und die Förderung von Kommunikation und Schluckfunktion das wesentliche Ziel.

Als Teil der medizinischen Grundversorgung werden die Kosten in der Regel von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen. Erwachsene müssen nach der gesetzlichen Zuzahlungsregelung eine Zuzahlung von 10% sowie eine Gebühr über 10 Euro pro Verordnung leisten. Damit die Kosten Ihrer Behandlung von der Versicherung übernommen werden, benötigen Sie eine gültige Verordnung. Ausgestellt wird diese von Medizinern verschiedener Fachrichtungen, beispielsweise aus der Pädiatrie, Neurologie, Phoniatrie, Kieferorthopädie oder der Pädaudiologie. In der Regel finden die Therapien in den Praxisräumen statt. Bei Bedarf und nach ärztlicher Verordnung sind auch Hausbesuche möglich.

 

Für Privatversicherte und Selbstzahler ist außerdem die digitale Therapieform möglich.

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